Brandschutz im Hochhaus

Sicherheit auch in Gefahrenbereichen
Mit 3.600 Fachbetrieben

    Worauf es beim Brandschutz im Hochhaus ankommt

    Brandschutz im Hochhaus

    Wohnungen, Büros, Gastronomie, Läden – und das alles unter einem Dach: Hochhäuser werden häufig multifunktional genutzt. Für den Brandschutz in einem solchen Hochhaus ergeben sich daraus komplexe Herausforderungen. Hier ein Überblick.

    Zahlreiche Verordnungen müssen beachtet werden

    Schon die Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich in Teilen voneinander. Beim Brandschutz im Hochhaus mit multifunktionaler Nutzung kommen noch Sonderbauvorschriften hinzu. Denn multifunktionale Gebäude gelten laut Bauordnungsrecht als Sonderbauten. Zu beachten sind je nach Gebäudenutzung mehrere oder alle der folgenden Richtlinien:

    • Verkaufsstättenverordnung
    • Beherbergungsstättenverordnung
    • Versammlungsstättenverordnung
    • spezielle Hochhausrichtlinien

    Außerdem gelten die Verwaltungsvorschriften zu Technischen Baubestimmungen sowie Leitungsanlagenrichtlinien der Bundesländer. Planer und Bauherren sollten die Bestimmungen der jeweiligen Region gut kennen.

    Brandschutz im Hochhaus mit Tiefgarage

    Es gibt Regelungen, die flächendeckend in ganz Deutschland gelten. Zum Beispiel müssen alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Das gilt zumindest für Neubauten. Für einen wirksamen Brandschutz speziell im Hochhaus verlangt die Muster-Hochhaus-Richtlinie spezielle Warnmelder, die über eine Netzstromversorgung oder mindestens eine Zehn-Jahres-Batterie verfügen.

    Die Garagenverordnung schreibt für Mittel- und Großgaragen die Installation einer Brandmeldeanlage vor – vorausgesetzt, eine solche Vorschrift gilt für das zugehörige Gebäude. Experten raten zu linienförmigen Wärmemeldern. Sie sind auch für schwierige Umgebungsverhältnisse geeignet, also zum Beispiel große, hohe Räume mit extremen Temperaturen sowie Gas- und Schmutzbelastung. Achten Sie bei der Auswahl darauf, dass die Melder der europäischen Prüfnorm EN 54-22 entsprechen.

    Spezieller Schutz für Aufzüge und Großküchen

    Aufzugsanlagen sind beim Brandschutz im Hochhaus eine besondere Herausforderung. Für Aufzugschächte sind sogenannte Ansaugmelder zu empfehlen, die nach EN 54-20 zugelassen sind. Sie saugen ununterbrochen Luftproben aus dem zu überwachenden Bereich und analysieren sie auf ihren Rauchgehalt. Wird ein bestimmter Wert überschritten, löst der Melder Alarm aus. Hochwertige Systeme bieten gleichzeitig einen guten Schutz vor vorgetäuschten Bränden.

    Häufig finden sich in multifunktional genutzten Hochhäusern auch Kantinen oder Restaurants. Große und mittelgroße Küchen lassen sich am besten mit Mehrfachsensorenmeldern sichern. Sie reagieren nicht nur auf Rauch und/oder Wärme, sondern auch auf eine ungewöhnlich hohe Konzentration von Kohlenmonoxid in der Luft.

    Modernisierungen und Nachrüstungen, um den Brandschutz in einem Hochhaus zu gewährleisten, sind dank intelligenter Vernetzung und moderner Remote-Lösungen problemlos bei laufendem Betrieb möglich. Im Einzelfall hilft Ihnen Ihr Elektro-Fachbetrieb gern weiter.

    e-masters GmbH & Co. KG

    [#TITLE#]

    [#TEXT#]