Rauchmelder: Darauf achten!

In welchen Räumen sind sie Pflicht?
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    Rauchmelder: In welchen Räumen sind sie Pflicht und wo zusätzlich sinnvoll?

    Rauchmelder: Darauf achten!

    Wenn ein Brand in Haus oder Wohnung rechtzeitig erkannt wird, verdanken die Bewohner das oft einem Rauchmelder – doch in welchen Räumen müssen die Geräte eigentlich angebracht sein? Und wo sind sie darüber hinaus empfehlenswert? Lesen Sie hier, was Mieter und Eigentümer dazu wissen sollten.

    In welchen Räumen Rauchmelder gemäß Landesbauordnungen vorgeschrieben sind

    In den meisten Bundesländern besteht bereits eine Pflicht zur Installation der Rauchmelder. Auch in welchen Räumen, sie installiert sein müssen, ist in den Landesbauordnungen festgelegt. Grundlage ist kein Gesetz, sondern die DIN 14676. Sie schreibt vor, dass Rauchmeldern in Häusern und Wohnungen in folgenden Räumen installiert sein müssen:

    • Schlafräume
    • Kinderzimmer
    • Flure, die Rettungswege darstellen

    Dies stellt laut Einschätzung von Brandschutzexperten aber nur einen Mindestschutz dar. Optimal ist demnach ein Rauchmelder in jedem Raum, bei Einfamilienhäusern zumindest auf jeder Etage. Dies sollte auch Keller und Dachboden mit einschließen – allerdings nur, sofern dort keine zu große Staubentwicklung auftritt. In diesem Fall sind die Geräte dort ebenso wenig sinnvoll wie Rauchmelder in Küche und Badezimmer. Der Grund: Staubpartikel und Wasserdampf können Fehlalarme auslösen. Besser geeignet sind in diesen Räumen Wärmemelder, die nicht auf Rauch, sondern auf plötzliche Temperatursprünge reagieren.

    Eine optimale Absicherung des gesamten Wohnbereiches erreicht man mit funkvernetzten Rauchmeldern. Sobald einer von ihnen Rauch registriert, löst er alle anderen Rauchmelder aus, egal in welchen Räumen sie angebracht sind. Vernetzte Rauchmelder sind vor allem empfehlenswert, wenn die überwachten Zimmer im Haus weit voneinander entfernt liegen.

    Wichtig: Rauchmelder regelmäßig warten

    Wichtig ist bei jedem Rauchmelder eine regelmäßige Wartung. Dabei sollte man überprüfen, ob die Öffnungen, durch die der Rauch in das Gerät eindringen kann, noch frei und nicht durch Staub oder Flusen verstopft sind. Auch sollte im Umkreis von etwa einem halben Meter rund um den Melder kein Hindernis vorhanden sein, das auftretenden Rauch aufhalten oder ablenken könnte. Außerdem sollte man bei einem batteriebetriebenen Rauchmelder im Rahmen der Wartung einen Probealarm auslösen, um sicherzustellen, dass die Batterie noch ausreichend Kapazität hat.

    Tipp: Qualitativ hochwertige Rauchmelder aus dem e-masters Fachbetrieb sind erfahrungsgemäß weniger störungsanfällig als Billigprodukte aus dem Baumarkt.

    Installation und Wartung: Die Zuständigkeiten bei Mietwohnungen

    Für die Wartung der Rauchmelder in einer Mietwohnung ist in aller Regel der Mieter zuständig. Anschaffung und Installation sind dagegen Sache des Vermieters. Falls er keine Rauchmelder installiert, obwohl das Pflicht ist, sollte man den Vermieter laut Deutschem Mieterbund (DMB) schriftlich zur Installation auffordern. Eine Fristsetzung von drei Wochen gilt dabei als angemessen. Reagiert der Vermieter auch auf eine zweite Fristsetzung von einer weiteren Woche nicht, kann der Mieter die notwendigen Rauchmelder selbst anschaffen und dem Wohnungseigentümer die Kosten in Rechnung stellen.

    e-masters GmbH & Co. KG

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