Brandschutz Gewerbe

Brandschutz ist Chefsache – hier alle Infos.
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    Brandschutz im Gewerbe: Sicherheit für Mensch und Unternehmen

    Brandschutz im Gewerbe

    Jahr für Jahr fällt bundesweit ein Vermögen von mehreren Milliarden Euro den Flammen zum Opfer. Nach Untersuchungen der Versicherungswirtschaft hat jeder dritte Brand in Industrieunternehmen einen Sachschaden von etwa einer halben Million Euro zur Folge. Ein effektiver Brandschutz im Gewerbe schützt also nicht nur Leben, sondern auch das Unternehmen vor womöglich existenzbedrohenden Schäden. Unternehmer, aber auch Planer, Architekten und Immobilienverwalter, sollten dies bei ihren Planungen stets berücksichtigen.

    Regelungen zum gewerblichen Brandschutz

    Die betriebliche Sicherheit und damit den Brandschutz im Gewerbe verantwortet der Unternehmer beziehungsweise Arbeitgeber. Das beginnt bereits bei Planung und Errichtung von Firmengebäuden: Für sogenannte Sonderbauten wie Verkaufsstätten, Krankenhäuser und Industriebauten muss der Bauherr ein Brandschutzkonzept vorlegen, um eine behördliche Baugenehmigung zu erhalten. Das Konzept erstellt zumeist der Architekt oder ein Experte für vorbeugenden Brandschutz. Die Pflicht zum Brandschutzkonzept betrifft bei wesentlichen baulichen Veränderungen auch Bestandsbauten. Nach erfolgreicher Abnahme eines Konzepts zum Brandschutz im Gewerbe finden regelmäßige behördliche Kontrollen zu deren Umsetzung statt.

    Will sich ein Betrieb oder eine öffentliche Einrichtung durch eine Versicherung gegen Schäden durch Brände absichern, dient das Brandschutzkonzept dem Versicherungsunternehmen als Risikobewertung, die wiederum Grundlage für die Berechnung der Prämien ist. Die Anforderungen der Versicherer sind dabei oftmals höher als die behördlichen Auflagen.

    Eine allgemeine Pflicht, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, gibt es für Unternehmen in Deutschland nicht. Im Baurecht der einzelnen Bundesländer kann eine solche Bestellung aber vorgeschrieben sein, insbesondere für Krankenhäuser sowie größere Verkaufsstätten und Industriebauten. Ihr Elektro-Fachbetrieb berät Sie gern zu dieser Facette des Brandschutzes im Gewerbe.

    Systeme zur Betriebsüberwachung und Zugangskontrolle

    Für den Schutz des Geländes vor dem Zutritt unbefugter Personen sorgen Sicherheitssysteme aus Bewegungsmeldern und Wärmebildkameras mit integrierter Videoanalysesoftware. Die Software erkennt zum Beispiel, wenn Unbefugte versuchen, den Sicherheitszaun rund um das Gelände zu überwinden. Die Systeme sind nachtsichtfähig und geben eine Warnmeldung ab, wenn sich Personen im Überwachungsbereich der Kamera aufhalten. Für kleinere Objekte eignen sich als kostengünstigere Lösung Überwachungskameras, die ihr Bild per Funk in ein drahtloses Netzwerk übertragen.

    Darüber hinaus können schlüsselfreie Zutrittskontrollsysteme den Zugang zum Unternehmens- oder öffentlichen Gebäude regeln und so für mehr Sicherheit im Betrieb sorgen: Systeme mit Fingerprintlesern haben den Vorteil, dass wirklich nur Befugte Zugang erhalten und Mitarbeiter keinen Schlüssel und keine Chipkarte verlieren können. Bei Zutrittskontrollsystemen mit Chipkarte müssen bei Verlust von Karten keine Schlösser ausgetauscht werden. Die Codes der verlorengegangenen Chipkarten lassen sich einfach aus dem System löschen.

    Mehr Sicherheit im Betrieb und öffentlichen Gebäuden durch Überfallmeldetechnik

    Zusätzlichen Schutz vor Überfällen und Raub bietet Überfallmelder zum Beispiel für Kioskmitarbeiter, Behörden und Unternehmen, die mit wertvollen Gütern handeln oder hohe Geldbeträge lagern. Solche Systeme, bei denen Mitarbeiter im Falle eines Überfalls unauffällig einen stillen Alarm auslösen, kommen auch in Supermärkten, Banken und Tankstellen zum Einsatz. Überfallmelder lassen sich als eigenständiges System installieren oder in eine Einbruchmeldeanlage integrieren.

    Bei der Planung und Installation von intelligenten Schutzmaßnahmen für mehr Sicherheit im Betrieb und öffentlichen Gebäuden steht Ihnen Ihr Elektro-Fachbetrieb gern zur Seite.

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