Brandexperten haben errechnet, dass bei Gebäudebränden 90 Prozent der Personen- und 70 Prozent der Sachschäden auf giftigen Rauch zurückzuführen sind. Vorbeugender Brandschutz muss also nicht nur die Ausbreitung von Feuer, sondern auch die von Rauchgas verhindern. Nur einwandfrei funktionierende Brandschutzwände können das gewährleisten. Die Brandschutzdose trägt dazu bei, diese Funktionsfähigkeit zu erhalten und die vorgeschriebene Feuerwiderstandsklasse trotz der eingebauten Elektroinstallation zu sichern.
Brandschutzdosen werden zunächst ins Innere der Wand eingebaut. Normale Steckdosen lassen sich dann von außen in die Brandschutzdose einsetzen. Nicht jede Dose darf aber in jede Brandschutzwand eingebaut werden. Je nach Widerstandsklasse der Wand braucht eine Brandschutzdose gemäß den geltenden Vorschriften eine Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik DIBt sowie die Europäische Technische Bewertung ETA, bevor sie auf den Markt kommt.
Als Basisschutz gelten Dosen für Hohlwände der Brandschutzklassen EI30 bis EI90. Dabei gibt die Zahl immer die Dauer des Feuerwiderstands in Minuten an. Für massive Wände mit einer hohen Schutzklasse bis EI120 bietet sich eine Brandschutzdose an, die zur Unterputzinstallation geeignet ist.
Moderne Brandschutzdosen arbeiten mit der sogenannten AFS-Technik (AFS = „Active Fire Stop“). Kernstück dieser Technik ist ein Dämmschichtbildner. Bricht ein Feuer aus, schäumt er unverzüglich auf. Auf diese Weise entsteht eine schützende Dämmschicht, die sämtliche Installationsöffnungen zuverlässig verschließt. Die Folge: Feuer und Rauch können durch diese Öffnungen nicht mehr entweichen.
Eine Brandschutzdose ist auch sinnvoll, weil sie gleichzeitig die Schallschutzfähigkeit der Wand nach dem Einbau von Elektroinstallationen erhält. Wichtiger ist allerdings der Brandschutz. Laut den Landesbauverordnungen gilt bei mangelhaftem Schutz eine Haftungsfrist von 30 Jahren. Vor allem bei Personenschäden drohen Planern und Unternehmen hohe Geld-, eventuell sogar Haftstrafen.
Grundlage ist Paragraf 14 der Musterbauordnung (MBO) Brandschutz. Hier heißt es: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren, sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“ Jede eingebaute Brandschutzdose trägt ihren Teil dazu bei.