Fahndung nach Einbruch

Überwachungskamera kann hilfreich sein
Mit 3.600 Fachbetrieben

    Einbrecher-Fahndung: Überwachungskamera kann helfen

    Fahndung nach Einbruch

    Ein wirksamer Einbruchschutz setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen. Ergänzend zu mechanischen Sicherungen raten Experten der Polizei unter anderem zu Überwachungskameras. Schon ihr bloßer Anblick kann Kriminelle abschrecken. Und: Nach einem vollendeten Einbruch wird die polizeiliche Fahndung mit Bildern der Überwachungskamera erleichtert.

    Aufnahmen sollten in der Cloud gespeichert werden

    Das Problem bei manchen Geräten: Sie speichern die Aufnahmen auf einer Speicherkarte, die in der Kamera steckt. Die Karte – oder gleich die ganze Kamera – können die Täter leicht zerstören oder mitgehen lassen. Für eine spätere Fahndung ist eine solche Überwachungskamera also weniger geeignet. 

    Werden die Kameraaufnahmen auf einem externen Speicher oder noch besser bei einem Cloud-Dienst im Internet abgelegt, sind sie dagegen für Einbrecher unerreichbar. Die Polizei kann dann zur Fahndung Aufnahmen der Überwachungskamera nutzen – sei es als Standbild oder Filmsequenz. Einbruchsopfer dürfen die Bilder aber nicht zu einer Art Privatfahndung nutzen, indem sie sie zum Beispiel in sozialen Medien veröffentlichen. Da auch die Persönlichkeitsrechte von Kriminellen geschützt sind, ist eine solche Aktion verboten.

    Hohe Bildqualität hilft bei Fahndung per Überwachungskamera

    Die Aufnahmen müssen natürlich eine gewisse Qualität haben, damit sie sich zur Fahndung verwenden lassen. Die Kamera sollte auch bei schlechten Lichtverhältnissen möglichst gute Aufzeichnungen liefern. Hochwertige Kameras nutzen Infrarotlicht oder einen Restlichtverstärker, um nachts verwertbare Bilder aufzunehmen.

    Bei Außenkameras ist zusätzlich auf Wetterfestigkeit zu achten. Sollte kein Stromanschluss in der Nähe sein, bieten sich akkubetriebene Geräte an. Einige Kameras laden sich mit Hilfe eines integrierten Solarpanels eigenständig auf. 

    Datenschutzbestimmungen müssen eingehalten werden

    Wer Überwachungskameras einsetzt, muss den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte einhalten. Erlaubt sind ausschließlich Aufnahmen vom eigenen Grundstück. Weder angrenzende Flächen und gemeinsam mit Nachbarn genutzte Areale noch öffentlicher Grund dürfen gefilmt werden. Hochwertige Kameras liefern schließlich gestochen scharfe Bilder und verfügen über ausgefeilte Zusatzfunktionen – wie zum Beispiel Gesichtserkennung oder einen automatischen Zoom, der Gesichter automatisch vergrößert, sobald die Kamera eine sich bewegende Person registriert. 

    e-masters GmbH & Co. KG

    [#TITLE#]

    [#TEXT#]