Beim Aufstehen per Smartphone die Rollläden öffnen und die Kaffeemaschine starten, im Supermarkt checken, ob sich noch Milch im heimischen Kühlschrank befindet – intelligente Smart-Home-Technik macht den Alltag komfortabler und das Leben leichter. Während Besitzer eines Eigenheims bei der Installation von Smart-Home-Komponenten völlig frei vorgehen können, dürfen Mieter nicht einfach einen Elektro-Fachbetrieb beauftragen, Leitungen zu verlegen und Komponenten zu installieren. Grundsätzlich steht aber Smart Home in der Mietwohnung nichts im Wege.
Bei Umbauten und somit auch beim Thema Smart Home müssen Mieter bedenken: Wenn sie aus der Wohnung später ausziehen, müssen sie das Mietobjekt in den Zustand versetzen, den sie beim Einzug vorgefunden haben. Darum sollten Mieter darauf achten, möglichst nur Aktoren und Sensoren zu verwenden, die sich problemlos zurückbauen lassen. Das klappt beispielsweise bei der Heizungsregelung: Herkömmliche Heizungsthermostate können Mieter problemlos durch Smart-Home-Thermostate ersetzen. Wichtig: die alten Heizungsregler aufbewahren, damit sie beim Auszug wieder installiert werden können! Auch die Vernetzung von Lampen und Steckdosen lässt sich in der Regel problemlos rückgängig machen. Bei Fragen zu technischen Details berät Sie Ihr Fachbetrieb gern ausführlich.
Grundsätzlich untersagt sind dagegen Veränderungen, die die Bausubstanz betreffen. Ohne Zustimmung des Vermieters dürfen keine Smart-Home-Lösungen durch Mieter montiert werden, die sich nicht einfach zurückbauen lassen.
Wenn Elektriker also im Auftrag des Mieters neue Kabel verlegen und dafür Schlitze in die Wände stemmen wollen, sollte sich der Mieter unbedingt vorher eine schriftliche Erlaubnis vom Vermieter einholen. Ohne Erlaubnis kann der Vermieter jederzeit den fachgerechten Rückbau verlangen – oder sogar den Mietvertrag kündigen. Erschwerend kommt hinzu: Führen die eigenmächtigen Umbauten zu größeren Beschädigungen, beispielsweise an Wasser- oder Stromleitungen, kann der Vermieter Schadenersatzansprüche geltend machen.
Der Fachbetrieb wird deshalb auf kabelbasierte Smart-Home-Systeme verzichten und stattdessen Funklösungen verwenden, die von zahlreichen Herstellern angeboten werden.
Auf Nummer sicher gehen Mieter, wenn sie vor Installation eines Smart-Home-Systems den Vermieter um Zustimmung bitten. Dabei sollten sie ihn frühzeitig einbinden und genau erläutern, welche Maßnahmen geplant sind. Führt ein Fachbetrieb die Arbeiten aus, wird der Vermieter kaum Einwände haben. Schließlich profitiert er bei einem späteren Auszug, wenn die Smart-Home-Lösung in der Mietwohnung verbleibt. Und vielleicht beteiligt sich der Vermieter ja sogar an den Kosten für die smarte Technik.
„Auch Mietwohnungen und ältere Häuser lassen sich bei Renovierungs- und Sanierungsvorhaben kostengünstig auf den neuesten Stand der Technik bringen. Hierfür eignen sich vor allem kabellose Smart Home Systeme. Im Gegensatz zu kabelgeführten Systemen, die sich besser für Neubauten und Generalsanierungen eignen, vernetzen sie die Haussteuerung via Funk. Somit ermöglichen sie die technische Aufrüstung ohne die vorhandene Bausubstanz zu verändern. Alle Funktionen lassen sich auch mit dem Smartphone oder dem Tablet bedienen. In einer Drei-Zimmer-Wohnung kann die intelligente Steuerung von Licht, Heizung und Jalousien bereits ab 2.800 Euro installiert werden. Besonderer Pluspunkt: Der Einsatz intelligenter Gebäudetechnik macht Energieeinsparungen bis zu 30 Prozent möglich."
BUSCH-JAEGER stellt sich ständig den höchsten Ansprüchen seiner Kunden im Hinblick auf Qualität, Sortiment und Innovation und ist außerdem Marktführer mit über 140 Jahren Geschichte auf dem Gebiet der Elektroinstallationstechnik.