Energiesparlampen und LED-Leuchten sind aus unserem Haushalt nicht wegzudenken. Irgendwann sind sie defekt, doch zum Glück ist es einfach, eine neue Leuchte einzusetzen. Jetzt stellt sich die Frage: Wie und wo wird die Lichtquelle entsorgt? Je nachdem, ob es sich um Halogenlampen, Leuchtstoffröhren, Energiesparbirnen oder gar eine alte Glühbirne handelt, kommen unterschiedliche Vorschriften zum Tragen. Wo und wie die defekte Leuchte zu entsorgen ist, hängt also vom Modell ab.
Unsere Umwelt muss vor möglichen Schadstoffen und der Verschwendung von Rohstoffen geschützt werden. Weil diese in den meisten Leuchtmitteln vorkommen, regelt in Deutschland das Elektro- und Elektronikgesetz die Entsorgung. Damit sollen so viele Bauteile wie möglich nach Gebrauch recycelt und weiterverwendet werden.
In Haushalt und Büro gibt es verschiedene Möglichkeiten, für die richtige Beleuchtung zu sorgen. Folgende Leuchtmittel-Varianten sind am häufigsten zu finden:
Seit 2009 sind die alten Glühbirnen in der EU verboten. Restbestände tun allerdings bis heute ihren Dienst. Wenn sie das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben, dürfen sie wie bisher über den Hausmüll entsorgt werden. Achtung: Auch wenn sie aus Glas sind, dürfen sie nicht in den Altglascontainer!
Auch ihr Nachfolger, die Halogenglühlampe, ist seit 2018 nicht mehr im Handel. Sie besteht aus Metall und Glas sowie einem Halogengas im Kolben. Sie gehört in den Hausmüll. Moderne LEDs dagegen enthalten wertvolle Rohstoffe. Deshalb werden sie gesammelt und wiederverwertet. Dasselbe gilt für die Energiesparlampe und die klassische Neonröhre, die ebenfalls nichts im Hausmüll verloren haben. Vorsicht bei zerbrochenen Energiesparlampen: Sie enthalten giftiges Quecksilber! Übrigens: Leuchtstofflampen oder Neonröhren werden ebenfalls gesammelt, auch sie enthalten das gefährliche Quecksilber.
Offizielle Sammelstellen, zum Beispiel der nächste Wertstoffhof, nehmen defekte Energiesparlampen, Neonröhren und Co. zurück. Auch der Elektronikfachhandel muss ausgediente Stücke wieder zurücknehmen. Viele Geschäfte haben dafür extra Behälter im Eingangsbereich aufgestellt.
Wer die defekten Lichtspender in die Mülltonne wirft, riskiert ein Bußgeld. In allen Bundesländern sind für diesen Fall Geldstrafen vorgesehen, allerdings je nach Land in unterschiedlicher Höhe.