Verbot Halogenlampe

Licht aus für Halogenlampen
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    Ausgeleuchtet: Verbot der Halogenlampe

    Verbot der Halogenlampe

    Seit 1. September 2018 dürfen in den Ländern der Europäischen Union keine Halogenlampen mehr von den Herstellern in den Verkehr gebracht werden. Dieses Verbot bedeutet aber nicht, dass die Verbraucher keine Halogenlampen mehr verwenden und kaufen dürfen. Außerdem gibt es Ausnahmen vom Verbot der Halogenlampe. Was also genau bedeutet die neue Regelung?

    Verbot von Halogenlampen aus Umweltschutzgründen 

    Den meisten Bürgern in der EU ist bewusst, dass sich bei Leuchtmitteln seit mehreren Jahren einiges bewegt. Aus Umweltschutzgründen soll Energie eingespart werden, unter anderem durch sparsame Lampen. Seit 2009 werden daher in der EU sukzessive energieineffiziente Leuchtmittel vom Markt genommen. Durch diese Verbote soll die Energiesparlampe nach und nach zur Norm werden. Grundlage ist die EU-Lampenverordnung, die wiederum auf der Ökodesign-Richtlinie basiert.

    Klassische Glühbirnen dürfen entsprechend der Lampenverordnung seit 2016 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Seit 1. September 2018 gilt das auch für alle Halogenleuchtmittel mit einer schlechteren Energieeffizienzklasse als B, die rundum Licht abgeben, also einen typischen Glaskolben besitzen und ohne Trafo arbeiten. In der Regel haben diese Lampen die weit verbreiteten E27- oder E14-Fassungen und eine Glühlampen-, Tropfen- oder Kerzenform. Ausgenommen vom Verbot sind Halogenlampen mit R7s- und G9-Fassungen und mindestens Energieeffizienzklasse C. Auch Halogenleuchtmittel mit besonderer Funktion, für die es keine Alternativen gibt, sind nicht betroffen. Ein Beispiel für einen solchen Sonderfall sind Backofenlampen, die überwiegend eine E-14-Fassung haben.

    Was bedeutet das Verbot der Halogenlampe für den Verbraucher?

    Wer weiter Halogenlampen in Haus oder Wohnung nutzt, verstößt nicht gegen das Gesetz. Kaufen dürfen Verbraucher die Leuchtmittel auch noch. Das Verbot der Halogenlampe besagt nur, dass diese in der EU nicht mehr hergestellt und in den Verkehr gebracht werden dürfen. Bestehende Lagerbestände können Händler aber verkaufen. Wie bei der Glühbirne gibt es Geschäfte, die ihre Bestände entsprechend aufgefüllt haben, um die Nachfrage noch einige Zeit bedienen zu können. 

    Für Verbraucher ist es trotzdem ratsam, jetzt auf die zugelassenen Leuchtmittel umzusteigen. So sind sie nicht nur sicher, problemlos Nachschub zu bekommen, sondern sparen Energie und somit Kosten. Im Vergleich zu einer klassischen 60-Watt-Glühbirne, die rund 19 Euro Stromkosten im Jahr verursacht, verbraucht eine vergleichbare LED-Lampe nur Strom in Höhe von 2,60 Euro.

    Die Experten Ihres e-masters Fachbetriebs erklären Ihnen gern, wie Sie Ihre Beleuchtung zukunftssicher und energieeffizient umrüsten – und worauf Sie beim Umstieg auf sparsame LEDs achten müssen.

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