Richtlinie für Lüftungsanlagen

Für ein frisches, gesundes Raumklima bei überschaubaren Kosten.
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    Lüftungsanlagen Richtlinie: Was sie regelt und wo sie gilt

    Richtlinie für Lüftungsanlagen

    In allen Wohn- und Betriebsgebäuden findet ein Luftaustausch statt. Oft steuert eine Lüftungsanlage die Zu- und Abluft. Im Brandfall dürfen jedoch weder Gase noch Rauch in andere Bereiche leiten. Die Anlagen müssen brandsicher sein. Dafür gibt es die "Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen" (M-LüAR). Sie gilt nur für bestimmte Anlagen. Eine weitere wichtige Verordnung ist die Ökodesign-Richtlinie 1253/2014. Sie regelt die Mindesteffizienz von Lüftungsanlagen.

    Privat: Sichere und effiziente Lüftungsanlage nach Vorschrift

    Die grundsätzlichen brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen regelt § 41 der Musterbauordnung (MBO). Davon abgeleitet gibt es die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Lüftungsanlagen (M-LüAR). Sie ist von den Bundesländern an ihre jeweilige Landesbauordnung angepasst. Lüftungsanlagen müssen immer betriebs- und brandsicher sein. Sie dürfen demnach nicht aus brennbaren Dämmstoffen und Verkleidungen bestehen. Zudem sind Absperrvorrichtungen vorgeschrieben.

    Wo gilt die Lüftungsanlagen Richtlinie?

    Die M-LüAR beschränkt sich auf Lüftungsanlagen mit bestimmten DIN-Normen. Sie gilt im privaten Bereich überwiegend nicht. Ausgenommen von der Richtlinie sind:

    • Ein- und Zweifamilienhäuser (GK 1-2)
    • Innerhalb einer Wohnung oder einer maximal zweigeschossigen Nutzungseinheit bis 400 Quadratmeter
       

    Sie findet erst bei Wohnhäusern über 400 Quadratmeter Fläche oder 7 Meter Höhe Anwendung.

    Richtlinie zur Mindesteffizienz von Lüftungsanlagen

    Selbst wenn die M-LüAR die meisten Privathaushalte verschont, die Ökodesign-Richtlinie 1253/2014 trifft sie. Lüftungs- und Klimaanlagen sollen sparsamer und umweltfreundlicher werden. Die Richtlinie umfasst alle Raumlufttechnischen Anlagen mit einer elektrischen Anschlussleitung über 30 Watt. Für private Wohngebäude gelten meist die Anforderungen an Geräte bis zu 250 Kubikmeter pro Stunde.

    Der Fachbetrieb unterstützt Sie

    Eine moderne Lüftungsanlage hat viele Vorteile. Sie dient der kontrollierten Raumbelüftung, sorgt für Frischluft, Wohnkomfort und ist energieeffizient. Ohne zentrale Lüftungsanlage kommt kein Neubau aus. Für die Installation von Lüftungssystemen gibt es zahlreiche Normen, Richtlinien und technische Anforderungen. Nur ein Fachbetrieb kennt die zahlreichen Bestimmungen. Er findet für individuelle Anforderungen die passende Lösung. Ihr Fachbetrieb mit e-masters Zugehörigkeit berät Sie gern.

    Gewerbe: Betriebs- und Brandsicherheit mit richtlinienkonformer Lüftungsanlage

    Lüftungsanlagen sorgen in gewerblichen Betrieben für eine gesundes Raumklima. Sie müssen so betrieben werden, dass die Lüftungskanäle weder Keime noch Gase oder Rauch verbreiten. Die technischen Anforderungen regelt die M-LüAR. Sie beschränkt sich jedoch auf Lüftungsanlagen nach DIN 1946-6, DIN 18017-3 und auf Warmluftanlagen. Ausgenommen sind

    • Rohrpostanlagen
    • Prozessluftanlagen
    • Späne-Absaugung
       

    Grundsätzlich gilt die Richtlinie auch für Lüftungsanlagen in Sonderbauten. Zusätzliche oder andere Maßnahmen sind eventuell nötig für Lüftungsanlagen in:

    • Gebäuden mit großen Menschenansammlungen (Behörden, Supermärkte)
    • Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen
    • Räumen mit hoher Brand- oder Explosionsgefahr
       

    Besteht Bestandsschutz bei älteren Lüftungsanlagen?

    Grundsätzlich haben ältere Lüftungsanlagen, die aktuelle Normen nicht erfüllen, Bestandsschutz. Sobald Sie wesentliche brandschutztechnische Teile der Lüftungsanlage verändern, erlischt dieser aber. Sie oder Ihr Architekt muss ein neues Lüftungsgesuch bei der Baubehörde einreichen und genehmigen lassen. In manchen Altbauten können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten die brandschutztechnischen Anforderungen nicht umgesetzt werden. In diesem Fall ist ein Brandschutzkonzept für die Umbaumaßnahmen erforderlich. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen muss die Lüftungsanlage von einem sachkundigen Techniker abgenommen werden.

    Energieeffiziente, umweltfreundliche Lüftungsanlage

    Lüftungsanlagen sollen effizienter und umweltfreundlicher werden. Daher gibt es die Ökodesign-Richtlinie 1253/2014. Bei gewerblichen Betrieben gelten in der Regel die Anforderungen für Lüftungsgeräte über 1.000 Kubikmeter pro Stunde. Die Mindestanforderungen sind:

    • Einfache Zuluft- oder Abluftgeräte müssen eine elektrische Leistungsaufnahme von 230 W/m3s unterschreiten.
    • Kombinierte Zuluft- und Abluft-Geräte müssen mit einer Drehzahlregelung und einer Filterüberwachung ausgerüstet sein. Zudem benötigen sie eine Wärmerückgewinnung gemäß EN 308 und einen Wirkungsgrad von 73 Prozent.

    Effizientere Wärmerückgewinnung wird belohnt. Erreicht die Anlage einen höheren Wirkungsgrad als gefordert, erhält der Nutzer einen Energiebonus auf die Mehr-Effizienz. Zudem ist bei der Wärmerückgewinnung der elektrische Leistungsbedarf begrenzt. Die Grenzwerte gelten für Zuluft- und Abluftventilatoren inklusive Ventilator-Einbauverluste. Noch höhere Werte gelten für Kreislaufverbundsysteme. Gleichwohl wurde für Geräte mit einer Luftmenge über 7.200 Kubikmeter pro Stunde die elektrische Leistungsaufnahme reduziert.

    Unterstützung vom Fachbetrieb

    Die Herausforderungen für gewerbliche Betriebe, energieeffizient und umweltfreundlich zu produzieren, zu verkaufen oder zu handeln, nehmen zu. Allein die Öko-Richtlinie macht die Auswahl der Lüftungsanlagen anspruchsvoll. Wenden Sie sich auf jeden Fall an einen Fachbetrieb, der sich mit der aktuellen Gesetzeslage auskennt. Er steht Ihnen für die Planung, Durchführung sowie Wartung der Lüftungsanlage zur Verfügung.

    e-masters GmbH & Co. KG

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