Eine attraktive Immobilie ist umweltfreundlich gebaut, barrierefrei, energiesparend und mit moderner Technik ausgestattet. Noch interessanter machen Vermieter ihre Wohneinheiten, indem sie Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge bereitstellen. Bei der Finanzierung profitieren sie von staatlichen Zuschüssen: Von der Bundesregierung gibt es eine finanzielle Förderung für Ladestationen. Was Eigentümer für eine wartungsarme und verlässliche Ladelösung beachten müssen, steht hier.
Arbeitgeber und Einzelhändler rüsten bereits mit E-Mobilität im Gewerbe auf und bieten Parkplätze mit Lademöglichkeit an. Denn bei einem E-Auto ist es mit einem kurzen Stopp an der Tankstelle nicht getan: Bis ein Elektrofahrzeug aufgeladen ist, dauert es einige Zeit. Idealerweise wird die Parkzeit zum Laden genutzt. Auch Vermieter können die E-Mobilität unterstützen, indem sie Ladesäulen oder -boxen in ihren Wohnobjekten installieren.
Die KfWvergibt Ladestation-Förderungen, damit die E-Mobilität in Deutschland endlich ins Rollen kommt. Die Förderung stößt auf hohe Nachfrage. Detailinfos liefert die Webseite der KfW.
Wollen Immobilienbesitzer eine Ladestation errichten, benötigen sie dafür keine Genehmigung. Da die Fahrzeuge meist mehrere Stunden parken und laden, reicht eine Ladestation mit einer Leistung zwischen 3,7 und 11 Kilowatt (kW) fürs zuverlässige Aufladen aus. Gerade bei größeren Wohnanlagen mit mehreren Ladepunkten kommt es auf ein verlässliches Lastenmanagement an. Es sorgt für eine sinnvolle Verteilung des Stroms, vermeidet kostspielige Leistungsspitzen und schafft Betriebssicherheit.
Je nach Art der Immobilie eignen sich unterschiedliche Ladelösungen. Bei einer Immobilie mit wenigen Wohneinheiten kann die Ladeinfrastruktur über die vorhandenen Hausanschlüsse gespeist werden. Bei großen Wohnungsbauprojekten ist eine vernetzte Infrastruktur praktisch, die sich zentral verwalten lässt. Sollen an mehreren Standorten Ladestationen errichtet werden, können Vermieter mit einem lokalen Energieversorger kooperieren. Für Parkplätze im Freien bieten sich einzelne Ladeboxen an, in einer Tiefgarage lassen sich Wallboxen installieren.
Für die Kostenabrechnung stehen ebenfalls unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung:
Der Zugang zu den Ladestationen lässt sich per App oder RFID-Ladekarte reglementieren. Gleichzeitig können Vermieter und Hausverwaltung über das System die Nutzung der Ladestation überblicken.