Behindertengerechtes Bad

So wird modernisiert
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    Behindertengerechtes Badezimmer – darauf kommt es beim Modernisieren an

    Behindertengerechtes Badezimmer – so wird modernisiert

    Ein bestehendes Bad behindertengerecht zu modernisieren, ist eine kluge Entscheidung. Wer bereits in jungen Jahren vorausschauend plant, kann später Komfort und Sicherheit genießen, und bereits bei einem gebrochenen Bein freuen Sie sich über ein behindertengerechtes Bad. Denn erst wenn Sie selbst in Ihrer Bewegungsfähigkeit eingeschränkt sind, merken Sie, was Barrierefreiheit bedeutet. Doch selbst wenn Sie nicht in Ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind, ist ein behindertengerechtes Bad im Alltag bequem.

    Wie Sie zuhause vom behindertengerechten Badezimmer profitieren

    Wer mit dem Gedanken spielt, sein Badezimmer zu modernisieren, sollte auf jeden Fall daran denken, dies behindertengerecht zu tun. Selbst wenn keine Bewegungseinschränkung vorliegt und Sie jung, fit und sportlich sind, bietet ein behindertengerechtes Badezimmer zahlreiche Vorteile.

    Was gehört zu einem behindertengerechten Bad?

    Ein behindertengerechtes Bad planen, heißt an rutschfeste Fliesen oder einen entsprechenden Boden zu denken. Denn im Badezimmer ist es oft nass und der rutschfeste Belag sorgt für Sicherheit. Das ist auch dann vorteilhaft, wenn Sie kleine Kinder haben, denn die Verletzungsgefahr sinkt enorm.

    Der nächste Aspekt in einem behindertengerechten Bad sind die Armaturen. Diese sind dann behindertengerecht, wenn sie sich berührungslos bedienen lassen und so eingestellt sind, dass man sich nicht an heißem Wasser verbrennen kann.

    Duschkabinen mit Einstieg sind inzwischen überholt. Wer heute etwas auf sich hält, baut eine schwellenfreie, ebenerdige Dusche. Das ist komfortabel und bequem. Auch beim WC lohnt es sich, dieses gleich etwas höher zu planen. Ein rollstuhl- oder seniorengerechtes WC ist auch für junge Menschen bequem. Die Sitzhöhe liegt zwischen 46 und 48 Zentimeter.

    Badezimmer behindertengerecht modernisieren: Zuschuss von der Pflegekasse oder Investitionskredit

    Nicht zuletzt gibt es auch Zuschüsse, wenn ein Bauherr ein bestehendes Bad modernisiert und es dabei behindertengerecht umbauen lässt. Sie schlagen also zwei Fliegen mit einer Klappe: Sie gönnen sich selbst Komfort und bekommen einen Zuschuss zur Baukasse. Denn jeder, der schon einmal ein Bad renoviert hat, weiß, dass dies je nach Umfang einen beträchtlichen finanziellen Aufwand mit sich bringt.

    Um ein behindertengerechtes Bad fördern zu lassen, gibt es zwei Möglichkeiten. Hat einer der Haus- oder Wohnungsbewohner bereits eine Pflegestufe, können Sie Kosten bei der Krankenkasse oder Pflegekasse geltend machen. Dazu reicht bereits die Pflegestufe 1 aus. Das ist in § 40 Abs. 4 SGB XI i geregelt und läuft als „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“. Möchten Sie Ihr Bad behindertengerecht umbauen, es liegt aber keine Pflegebedürftigkeit im Haushalt vor, können Sie bei der KfW-Bank mit den Programmen 159 und 455 einen Investitionszuschuss in Höhe von 12,5 Prozent der Kosten beantragen.

    Ein behindertengerechtes Bad gehört zum guten Ton

    Im öffentlichen Raum spielt die Barrierefreiheit eine immer größere Rolle. Und auch Unternehmen achten vermehrt darauf, Büroräume barrierefrei zu gestalten. Jedes Unternehmen sollte heute über behindertengerechte WCs verfügen, um Menschen mit Bewegungseinschränkung das Leben zu erleichtern und die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.

    Behindertengerechtes Badezimmer: Der Grundriss muss bestimmte Anforderungen erfüllen

    Wer ein Bad oder eine Toilette behindertengerecht gestaltet, braucht Platz. Denn behindertengerechtes Bauen stellt andere Anforderungen an Freiflächen als reguläre Planung. Bei einem behindertengerechtem Bad bedeutet dies unter anderem:

    • Freier Raum unter dem Waschtisch: Das Waschbecken muss unterfahrbar sein (mindestens 0,67 Meter). Es darf auf maximal 0,8 Meter eingebaut sein und der Kniefreiraum muss 0,3 Meter tief sein.
    • Die Türbreite muss mindestens einen Meter betragen.
    • Vor dem WC und dem Waschtisch muss mindestens ein Freiraum von 1,50 Meter sein.
       

    Diese Angaben gelten für den privaten und den gewerblichen Bereich gleichermaßen. Die Experten aus den e-masters Fachbetrieben kennen sich bei diesen Vorgaben aus und können Sie entsprechend beraten.

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