Videoüberwachung

Mehr Sicherheit für Ihr Zuhause
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    Ihr Zuhause immer im Blick – per Videoüberwachung

    Videoüberwachung

    Eine Videoüberwachung am und im Haus kann in mehrfacher Hinsicht sinnvoll sein. Zum einen schreckt sie durch die bloße Existenz von Kameras Einbrecher ab und zeichnet etwaige Eindringlinge auf. Zum anderen kann sie zur Überwachung von Kindern oder kranken Personen im Haus genutzt werden.

    Manche Kameras "sehen" im Dunkeln

    Die Angebotspalette reicht von einem einfachen Videoüberwachungssystem, mit dem Bilder auf einen Monitor übertragen werden, bis hin zur Echtzeit-Übertragung der Aufnahmen auf Ihr Smartphone – wo auch immer Sie sich gerade aufhalten.

    Eine Videoüberwachungskamera kann unter anderem folgende Zusatzfunktionen haben:

    • Videoüberwachung mit integriertem Bewegungsmelder: Die Kameras schalten sich an, sobald sie eine Bewegung wahrnehmen. Nach Ablauf einer vorab programmierten Zeit schalten sie sich selbständig wieder ab. Es gibt auch Kameras, die auf Geräusche reagieren.
    • Kameras mit Nachtsichtfunktion: Über Restlichtverstärker oder Infrarotlicht liefern sie selbst bei Dunkelheit gut erkennbare Bilder.
    • Videoüberwachung mit Aufzeichnungsfunktion: Hierbei werden die aufgenommenen Bilder auf einer Festplatte gespeichert. Dies kann der Polizei nach einem Einbruch die Suche nach den Tätern erleichtern.
    • Überwachungssysteme mit integriertem Alarmsystem: Sobald die Kamera anspringt, bekommen Sie eine Nachricht auf Ihr Smartphone, gleichzeitig können Sie die Livebilder auf dem Handy verfolgen.

    Unbedingt rechtliche Vorgaben beachten!

    Im Zusammenspiel mit anderen Smart-Home-Komponenten (zum Beispiel Glasbruchsensoren in den Fenstern) stellt die Videoüberwachung einen wichtigen Teil des Sicherheitskonzeptes für Ihr Zuhause dar. Die meisten Systeme sind dabei sowohl kabelgebunden als auch funkgesteuert erhältlich.

    Beachten Sie aber unbedingt die rechtlichen Vorschriften zur privaten Videoüberwachung. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes dürfen Kameras an Privathäusern grundsätzlich keine öffentlichen Wege und Straßen filmen. Dies würde das "Recht am eigenen Bild" und damit die Persönlichkeitsrechte zufällig aufgenommener Passanten verletzen.

    Ausnahmen können nur gemacht werden, wenn der Hausbesitzer ein "berechtigtes Interesse" nachweist. Dies kann etwa der Schutz seines Eigentums sein. Auch das Grundstück des Nachbarn darf ohne dessen Zustimmung nicht von Ihrer Kamera erfasst werden. Dasselbe gilt für gemeinsame Zufahrtswege. Ihr e-masters Fachbetrieb informiert Sie gern über die rechtlichen Vorgaben.

    e-masters GmbH & Co. KG

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