Eine funktionierende und vorschriftsmäßig installierte Notbeleuchtung kann in öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäuden lebensrettend sein. Beleuchtungs- und Sicherheitsfachleuchte sollten bereits an der Planung von Immobilien beteiligt sein – damit Gebäudenutzer im Falle eines Falles nicht im Dunkeln tappen.
Brandexperten haben errechnet, dass bei Gebäudebränden 90 Prozent der Personen- und 70 Prozent der Sei es durch Kabelschäden, Blitzschlag oder Bauarbeiten – es gibt viele Gründe, warum in einem Gebäude der Strom ausfallen kann. Die Notbeleuchtung bei Stromausfall ist aus Sicherheitsgründen von entscheidender Bedeutung: Mitarbeit und Besucher müssen die Rettungswege schnell finden. Dies gilt vor allem, wenn der Ausfall mit einem Feuer einhergeht. Für eine korrekte Notbeleuchtung gelten gesetzliche Vorschriften. Davon abgesehen sind Gebäudepläne, Rettungswege und das jeweilige Brandschutzkonzept bei der Installation zu beachten.
Je nach Größe und Art des Gebäudes lassen sich unterschiedliche Systeme zur Notbeleuchtung verwenden. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer Zentralbatterieanlage (CPS, Abkürzung für Central Safety Power Supply System), einer Gruppenversorgung (LPS, Low Safety Power Supply System) und einem Einzelbatteriesystem (EB).
Damit die Notbeleuchtung bei Stromausfall verlässlich anspringt, raten Experten von pauschalen Lösungen ab. Jedes Gebäude sollte individuell auf die jeweils notwendige Notbeleuchtung geprüft werden. Einzelbatteriesysteme, die jede Notleuchte über eine eigene Batterie versorgen, sind generell eher für kleine Gebäude geeignet. Sie stellen auch die preisgünstigste Variante dar. Einzelbatteriesysteme sind wartungsarm, sie verfügen über leistungsstarke Akkus und führen vorgeschriebene Prüfungen (siehe weiter unten) meist selbständig durch.
Für größere Gebäude und Komplexe aus mehreren Einzelgebäuden eignen sich zentrale Stromversorgungssysteme wie CPS und LPS. Sie sind in der Lage, um die 100 Stromkreise mit rund 2.000 Leuchten zu versorgen. Für jede Notbeleuchtung legen Vorschriften anhand von DIN-Normen Material und Installationsart fest.
Nach der Montage ist eine Erstprüfung vorgeschrieben. In regelmäßigen Abständen muss die Notbeleuchtung weiteren Prüfungen unterzogen werden. Die zeitlichen Intervalle sind genau festgelegt und variieren zwischen täglicher, wöchentlicher, monatlicher, jährlicher und dreijährlicher Wartung.
Die Prüfungen der Notbeleuchtung müssen in einem Prüfbuch dokumentiert werden, laut Gesetz darf nur eine „hierzu befähigte Person“ die Checks durchführen. Das kann ein externer Experte wie ein Elektriker oder auch ein interner Mitarbeiter mit entsprechender Qualifikation sein. Er prüft und wartet unter anderem alle angeschlossenen Leuchten und Anzeigen, Ersatzstromquellen, Generatoren, Meldegeräte und Ladeeinrichtungen. Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, überlässt diese Aufgaben den Profis eines Elektro-Fachbetriebs.