In jedem Baumarkt werden Steckdosen, Schalter und Installationsmaterial angeboten. Nur: Eigentlich dürfen die nur vom Fachbetrieb installiert werden. Denn Arbeiten an der Elektroinstallation sind laut § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung nur Fachleuten gestattet. Bei einem Verstoß kann die Versicherung im Schadensfall die Regulierung verweigern. Warum Steckdosen selbst einbauen nicht erlaubt ist, erklären wir hier.
Gesetzlich vorgeschrieben ist eine fachliche Qualifikation für Veränderungen an der Hauselektrik. Das gilt sogar für den vermeintlich einfachen Austausch von Steckdosen oder Lichtschaltern: Auch sie dürfen nicht einfach selbst eingebaut werden, obwohl die Ersatzteile dafür frei im Handel erhältlich sind. Hersteller und Händler sichern sich daher durch entsprechende Warnhinweise auf den Verpackungen ab. Selbst versierte Heimwerker dürfen nicht selbst Hand an der E-Installation anlegen und müssen einen Fachmann beauftragen. Denn Fehler an der Hauselektrik durch laienhafte Manipulationen können fatale Folgen haben und im Schadenfall sogar den Versicherungsschutz kosten.
Fehlerhafte Eingriffe in die E-Installation können zu folgenschweren Schäden bis hin zu tödlichen Verletzungen führen: So kann etwa durch Überlastung ein Kabelbrand entstehen, für dessen Folgen der Verursacher persönlich haftbar ist. Das gilt ebenfalls, wenn eine Person durch falsche Anschlüsse einen Stromschlag erleidet. Sollte dann nachgewiesen werden, dass beispielsweise eine fehlerhaft selbst eingebaute Steckdose die Ursache ist, muss die Versicherung nicht für die Folgen aufkommen.
Auch wenn die Versuchung groß ist, selbst Hand an der E-Installation anzulegen: Gerade bei der Elektroinstallation ist angesichts der genannten Risiken große Vorsicht geboten, Heimwerker können sich und andere hier schnell in Gefahr bringen. Mieter und Eigentümer sollten also nicht an der falschen Stelle sparen und sich für notwendige Arbeiten an der Elektroinstallation an einen Fachbetrieb wenden. Denn für die Installation elektrischer Anlagen gilt in Deutschland die Meisterpflicht.
Die Frage, ob Sie selbst an der E-Installation arbeiten oder einen Fachbetrieb beauftragen sollen, stellt sich besonders für Mieter in der Regel nicht. Laut üblichen Mietverträgen sind alle Reparaturen fachgerecht auszuführen und ab einem festgelegten Betrag Sache des Eigentümers. Erweiterungen wie der Einbau einer zusätzlichen Steckdose bedürfen in der Regel der Zustimmung des Vermieters.