Glühlampen mit gerichtetem Licht (z. B. Kopfspiegellampen und stoßfeste Glühlampen), die unter die Verordnung EU/2015/1428 fallen, dürfen ab 25. Februar 2016 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Darunter fallen alle Kopfspiegellampen und herkömmliche Glühlampen mit einer Länge von mehr als 60 mm und einer Nennleistung von mehr als 25 W. Ausgenommen von dieser Regelung sind Lampen für Spezialanwendungen.
Im konventionellen Lampenbereich werden zum 1. September 2016 ineffiziente Glühlampen und Halogenlampen gemäß ErP-Richtlinie Nr. EU/1194/2012 mit gerichtetem Licht auslaufen. Darunter z. B. 12V Halogenniedervoltlampen mit Reflektor und alle 230-240V Halogenlampen mit Reflektor (R39/50/63/80) sowie alle Halogenlampen mit Reflektor und GU10 Sockel.
Für die meisten Produkte gibt es einen effizienten und langlebigen Halogen- oder LED-Ersatz.
Eine Übersicht hat Philips auf seiner Internetseite "Ökodesignverordnung" zusammengestellt.
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