Countdown für Rauchmelderpflicht endet am 31.12.2014

Mangelnde Ausstattung hat Konsequenzen
Mit 3.600 Fachbetrieben
    04 Dezember 2014

    Foto: Hager

    Bis zum 31. Dezember 2014 müssen in Baden-Württemberg u. a. bestehende Wohngebäude mit Rauchmeldern ausgestattet sein, denn an diesem Tag endet die gesetzliche Übergangsfrist.
    Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht bereits seit dem 10. Juli 2013. Die Landesbauordnung bestimmt die Ausstattung aller Schlafräume, egal ob in Wohnungen oder z. B. Heimen, Hotels oder Kliniken. Das bedeutet auch für Eigentümer bzw. Vermieter einer Privatwohnung, dass alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure, die Rettungswege sind, über Rauchmelder verfügen müssen.

    Für den Einbau der Rauchmelder ist der Eigentümer zuständig. Das Forum Brandrauchprävention e. V. („Rauchmelder retten Leben“) gibt zu bedenken, dass vor allem viele Haus- oder Wohnungsbesitzer, die in der eigenen Immobilie leben, nicht ausreichend über die Rauchmelderpflicht aufgeklärt sind. Vermieter hingegen müssen Installationstermine mit den Mietern und den meist externen Dienstleistern abstimmen, so dass es hier zu erheblichen Verzögerungen kommen kann.

    Mangelnde Ausstattung hat Konsequenzen

    Formelle Kontrollen durch den Gesetzgeber sind zwar keine geplant. Kommt jedoch ein Mensch bei einem Wohnungsbrand gesundheitlich zu Schaden oder gar ums Leben, stellt sich die Frage, ob eine frühzeitige Warnung durch Rauchmelder dieses verhindert hätte. Spätestens zu diesem Zeitpunkt kann der verantwortliche Eigentümer mit unangenehmen Haftungsfragen durch die Staatsanwaltschaft konfrontiert werden.

    Worauf Eigentümer und Mieter achten sollten

    Damit Einbau und Wartung fehlerfrei erfolgen, sollte auf die Qualifikation des Dienstleisters geachtet werden, wie etwa den bundesweiten Standard „Q-Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder“. Wer Wert auf einen zuverlässigen und langlebigen Rauchmelder legt, kann sich am Qualitätszeichen „Q“ orientieren. Rauchmelder mit dem „Q“ sind auf Langlebigkeit, die Reduktion von Fehlalarmen sowie erhöhte Stabilität geprüft und verfügen über eine fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer.

    Mieter, denen der Eigentümer die Wartung der Rauchmelder übertragen hat, sollten sich die Bedienungsanleitung der installierten Melder aushändigen lassen, damit sie die mindestens jährliche Prüfung korrekt durchführen können.

    Quelle: Forum Brandrauchprävention e. V.

    Mehr zur aktuellen Gesetzgebung sowie zur Installation und Gerätewartung unter <link htp: www.rauchmelder-lebensretter.de _blank external-link-new-window>www.rauchmelder-lebensretter.de bzw. unter <link http: www.baden-wuerttemberg.de _blank external-link-new-window>www.baden-wuerttemberg.de (Suchbegriff: Rauchwarnmelderpflicht)

    <link http: www.qualitaetsrauchmelder.de _blank external-link-new-window>www.qualitaetsrauchmelder.de


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