Die Förderung der Modernisierung von Wohngebäuden dient im Wesentlichen einem Zweck: Der Energieverbrauch von Wohnungen muss sinken, um die deutschen Klimaziele bis 2050 zu erreichen. Dann sollen nämlich alle Wohnhäuser im ganzen Land klimaneutral sein. Da gemessen an diesen Vorgaben in Deutschland erheblicher Sanierungsbedarf besteht, hat die Bundesregierung ab 2020 Fördermittel für energetische Sanierungen bereitgestellt, die es in dieser Größenordnung noch nie gab.
Es existieren drei große Themenkreise, in die die jeweiligen Möglichkeiten, Eigenheime staatlich unterstützt zu modernisieren, eingeteilt sind:
Die wichtigste Quelle für finanzielle Zuschüsse für Baumaßnahmen, die den Energieverbrauch senken, sind günstige Darlehen. Der niedrige Bauzins ist in verschiedenen Stufen an das Erreichen bestimmter Standards gebunden. Experten empfehlen dabei mindestens die Kategorie „Effizienzhaus 55“, um für die treibhausgasneutrale Zukunft gerüstet zu sein.
Sämtliche Fördergelder sind an die Planung durch einen zugelassenen Experten und einen entsprechenden Nachweis der künftigen Energieeffizienz gebunden. Zur Planung Ihrer energetischen Sanierung berät Sie Ihr Fachbetrieb gern.
Die Investition in die eigenen vier Wände ist für die meisten Menschen auch eine Form der Vermögensbildung und Absicherung für die Zukunft. Da auch dies im Interesse des Staates liegt, gibt es hier entsprechende Finanzhilfen. Die häufigste Form ist die Finanzierung über besonders günstige Bausparverträge, die an das Vorsorgemodell der Riester-Rente gekoppelt sind. Der „Wohn-Riester“ ist eine wichtige Säule der Rente für Hausbesitzer.
Ein weiteres Programm der KfW ist das Baukindergeld. Eltern, die die Voraussetzungen erfüllen, erhalten 12.000 Euro pro Kind verteilt auf zehn Jahre. Es gelten Höchstgrenzen für das Familieneinkommen.
Bauherren, deren Investitionen in keines der Förderprogramme passen, müssen trotzdem nicht leer ausgehen. Das betrifft vor allem diejenigen, deren Einkommen oberhalb der festgelegten Grenzen liegen. Wer aus diesem Grund keinen Zuschuss für energetische Sanierungsmaßnahmen an seiner Wohnung in Anspruch nimmt, hat die Möglichkeit, seine Ausgaben bei der Einkommenssteuer geltend zu machen. Bis zu 40.000 Euro lassen sich verteilt auf maximal drei Jahre anteilig verrechnen.