Nur eine vom Fachbetrieb regelmäßig gewartete Klimaanlage kühlt und reinigt die Luft effizient. So können Sie die angenehme Raumluft im Eigenheim lange genießen. Für gewerbliche Betriebe schreibt die Kältemittelverordnung eine turnusmäßige Wartung vor. Wie oft die Klimaanlage gewartet werden muss, was der Experte überprüft und welche Kosten auf Sie zukommen, erfahren Sie hier – und ebenso, was bei nicht fachgerechter Wartung passieren kann.
Die Klimaanlage vollbringt im Sommer Höchstleistung, indem sie die Raumluft über einen Verdampfer abkühlt. Dabei setzen die in der Luft befindlichen Schmutzpartikel der Anlage mit der Zeit zu. Schließlich muss der Luftfilter Schwerstarbeit leisten. Sparen Sie an regelmäßiger Wartung, können sich Bakterien in Ihrer Klimaanlage ansammeln. Ersticken Sie die Krankheitserreger im Keim, indem Sie den Filter regelmäßig austauschen lassen. Auf diese Weise erhalten Sie die volle Leistung Ihres Klimagerätes und sparen dadurch Energie.
Mit der zyklischen Wartung stellen Sie den einwandfreien und effizienten Betrieb der Klimaanlage sicher. Durch die vorbeugende Instandhaltung vermeiden Sie zudem größere Reparaturen, die ins Geld gehen. Weitere gute Gründe für eine Wartung der Klimaanlage sind:
Wie oft Sie Ihre Klimaanlage warten müssen, hängt vom System ab. Eine kleinere Anlage kommt mit einem Wartungsintervall von etwa zwei bis drei Jahren aus. Größere Kühlsysteme sollten Sie einmal im Jahr warten lassen, am besten im Frühjahr. Bevor die Klimaanlage mit Volldampf arbeitet, überprüft der Fachmann das Kühlsystem. Er wechselt den Filter, reinigt und desinfiziert das Gerät, tauscht das Kältemittel aus, überprüft Dichtungen und ersetzt bei Bedarf Verschleißteile.
Die Art und Größe Ihrer Klimaanlage hat Einfluss auf die Wartungskosten. Für eine Split-Klimaanlage mit zahlreichen Innengeräten benötigt der Spezialist mehr Zeit als für ein einzelnes Gerät. Zur Arbeitszeit kommen noch etwaige Kosten für Ersatzteile. Rechnen Sie grob mit etwa 300 Euro zuzüglich Material. Ihr Fachbetrieb erstellt Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.
Nur Kältetechniker dürfen Klimaanlagen einbauen und warten. Sie verfügen über das Know-how, um Verschleiß und Probleme frühzeitig zu erkennen. Zudem sind sie über die geltenden gesetzlichen Vorschriften informiert. So dürfen nur bestimmte Kältemittel verwendet werden. Der Fachbetrieb braucht den entsprechenden Sachkundenachweis. Er darf auch das Kontrollsiegel für die Dichtheitsprüfung erteilen. Ihr e-masters Fachbetrieb informiert Sie gern.
Im gewerblichen Bereich müssen Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen), wie die Klimaanlage offiziell heißt, regelmäßig gewartet werden. Halten Sie die Fristen nicht ein, riskieren Sie hohe Bußgelder. Im Schadensfall zahlt zudem der Versicherer nicht. Doch allein die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und Kunden ist es Wert, die Klimaanlage regelmäßig warten zu lassen.
Das Wartungsintervall Ihrer Klimaanlage regelt die Richtlinie VDI 6022 („Hygienisch einwandfreie Planung, Errichtung, Instandhaltung und Kontrolle von RLT-Anlagen“). Demnach sind Klimaanalagen mit Befeuchter alle zwei Jahre und ohne Befeuchter alle drei Jahre zu warten. Nutzen Sie Ihre Klimaanlage intensiv, kann das Wartungsintervall kürzer ausfallen. Ein einjähriges Wartungsintervall ist beispielsweise empfehlenswert:
Verunreinigte RLT-Anlagen können gesundheitsschädlich sein und sogar Brände verursachen. Das Feuer würde sich über die Lüftungskanäle rasend schnell ausbreiten.
Die Wartung einer Klimaanlage ist mit Kosten verbunden. Da ist die Versuchung groß, sich diese Kosten zu sparen. Das kann aber leicht zum Bumerang werden: Bei einem Verstoß gegen die gesetzlich vorgegebenen technischen Richtlinien drohen Bußgelder. Sie liegen zwischen 15.000 und 25.000 Euro. Kommt es aufgrund defekter Klimaanlagen zu einem Brand, entfällt zudem der Versicherungsschutz. Eine rechtssichere Dokumentation Ihrer Wartungen ist daher wichtig. Sie dient Ihnen im Schadenfall auch als Nachweis gegenüber Ihrer Versicherungsgesellschaft.
In der Regel schließen Unternehmen Wartungsverträge mit ihrem Fachbetrieb ab. Damit sind sie immer auf der sicheren Seite. Die Wartung der Klimaanlage darf nur von Sachkundigen durchgeführt werden. Die VDI-Richtlinie verlangt geschulte Techniker, Meister oder Ingenieure. Sie sind in der Lage, eine Hygieneinspektion nach den Vorgaben durchzuführen.